Nutzungsausfall für eine 52 Tage dauernde Reparatur – ist das noch gerechtfertigt?

15.2.2022 – Ein Unfallopfer machte eine Nutzungsausfallentschädigung von 52 Tagen geltend. Coronabedingt habe die Reparatur so lange gedauert. Ob diese Forderung gerechtfertigt ist, dazu hat sich das Amtsgericht Bautzen geäußert.

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