15.2.2022 – Ein Unfallopfer machte eine Nutzungsausfallentschädigung von 52 Tagen geltend. Coronabedingt habe die Reparatur so lange gedauert. Ob diese Forderung gerechtfertigt ist, dazu hat sich das Amtsgericht Bautzen geäußert.
15.2.2022 – Ein Unfallopfer machte eine Nutzungsausfallentschädigung von 52 Tagen geltend. Coronabedingt habe die Reparatur so lange gedauert. Ob diese Forderung gerechtfertigt ist, dazu hat sich das Amtsgericht Bautzen geäußert.