Land haftet nicht für Glätteunfall in der Nähe der Sprinkleranlage

26.2.2026 – Das Land Hessen haftet nicht für einen Unfall auf glatter Straße in der Nähe eines mit einer Sprinkleranlage versehenen Holznasslagerplatzes. Das OLG Frankfurt hat eine Schmerzensgeldklage gegen das Land über 450.000 EUR abgewiesen.

mehr auf Haufe

Artikel-Werkzeuge für Sie
Diese Seite empfehlen
Weitere aktuelle Medienspiegel-Artikel