15.7.2021 – Dient eine sogenannte Kinderrentenversicherung nicht der Altersversorgung des Ehegatten als Versicherungsnehmer, sondern allenfalls des versicherten Kindes, unterliegt sie nicht dem Versorgungsausgleich.
15.7.2021 – Dient eine sogenannte Kinderrentenversicherung nicht der Altersversorgung des Ehegatten als Versicherungsnehmer, sondern allenfalls des versicherten Kindes, unterliegt sie nicht dem Versorgungsausgleich.