20.2.2017 – Die Aufsicht leitet aus dem BGH-Urteil vom 14. Januar 2016, nachdem die Schadenregulierung eines Versicherungsmaklers für einen Versicherer gegen das Rechtsdienstleistungs-Gesetz verstößt, im aktuellen Bafin-Journal weitergehende Folgen ab. Das will der VDVM so nicht hinnehmen.



