19.9.2013 – Der gesetzliche Krankenversicherer AOK Nordost darf künftig keine privaten Krankenzusatz-Versicherungen mehr vermitteln. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. September 2013 entschieden.
19.9.2013 – Der gesetzliche Krankenversicherer AOK Nordost darf künftig keine privaten Krankenzusatz-Versicherungen mehr vermitteln. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 18. September 2013 entschieden.