18.11.2020 – Zahlreiche Riester-Verträge von Sparkassen und Volksbanken enthalten eine unzulässige Klausel: Sparer sollen plötzlich Abschluss- oder Vermittlungskosten zahlen, wenn es in die Phase der Rentenzahlung geht. Vor Gericht zeigt sich jetzt: Diese Klauseln sind rechtswidrig.
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