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Keine Rückzahlung erschwindelter Rente nach mehr als 10 Jahren

23.10.2020 – Auch wenn eine ge­setz­li­che Rente er­schwin­delt wor­den ist, kann der Ver­si­che­rungs­trä­ger mehr als zehn Jahre nach Ab­lauf ihrer Be­wil­li­gung kein Geld mehr zu­rück­for­dern. Mit die­ser Ent­schei­dung vom 21.10.2020 hat das Bun­des­so­zi­al­ge­richt der Klage einer Witwe statt­ge­ge­ben.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Unfallversicherung · Hinterbliebenenversorgung · Rente
 
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