Quarantäne: Rechte und Pflichten in der Zwangspause

19.10.2020 – Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, müssen Personen, die sich mit Sars-CoV-2 angesteckt haben, in Isolierung. Diese Zwangspause ist eine behördlich angeordnete Maßnahme. Doch auch der bloße Verdacht einer Infektion mit dem Coronavirus kann dazu führen, dass eine Quarantäne nötig wird.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Coronavirus · Gesetzliche Krankenversicherung · Lohnfortzahlung
 
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