„Ambulant vor stationär“ gilt auch in der privaten Krankenversicherung

17.9.2020 – Im V. Sozialgesetzbuch ist der gesetzliche Grundsatz „ambulant vor stationär“ verankert – doch inwieweit lässt sich dieser auch auf die private Krankenversicherung übertragen? Diese strittige Frage beschäftigte nun das Landgericht Mannheim.

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