Urteil: Versicherung muss Folgen eines Hundebisses zahlen

20.8.2020 – Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung muss trotz eines grundsätzlich wirksamen Haftungsausschlusses für die Folgen eines Hundebisses aufkommen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt entschieden und am Mittwoch mitgeteilt.

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