Pflegelücken-Urteil: „Das Argument der Enkel­vorsorge reicht nicht“

20.8.2020 – Ein Urteil mit Brisanz: Um die Pflegelücke einer Großmutter zu schließen, kassierte der Sozialträger Sparguthaben, die diese für ihre Enkel angelegt hatte. Fachanwalt Alban Westenberger erklärt, wann ein solches Vorgehen auch bei Lebensversicherungen erlaubt ist.

 
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