5.8.2020 – Versicherungsmakler benötigen per Gesetz eine Vermögensschadenhaftpflicht. Bei der Deckung kann es aber durchaus auch Lücken geben. Eine etwas unglückliche Formulierung bei der Mitversicherung der Tätigkeit als Tippgeber hat Christian Henseler, Geschäftsführer des Assekuradeurs CGPA, ausgemacht.
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