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Krankenkasse darf nicht nur fürs Fitnessarmband zahlen

15.7.2020 – Bietet eine Krankenkasse einen Bonus für einen sogenannten Fitnesstracker, muss sie ihn auch für ein Smartphone gewähren. Voraussetzung ist, dass das Smartphone auch diverse Gesundheitsdaten erfasst. Die Krankenkasse kann nicht den Kauf eines entsprechenden Armbandes verlangen, entschied das S

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Gesetzliche Krankenversicherung · Sozialrecht
 
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