7.7.2020 – Nach einem Verkehrsunfall kann man Anspruch auf eine vierteljährlich zu zahlende Rente haben – der sogenannte Haushaltsführungsschaden. Diese Zahlung ist nicht auf ein Höchstalter begrenzt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Aktenzeichen: 22 U 82/18).
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