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BSV: Juristen halten bayerischen Kompromiss für unwirksam

2.7.2020 – Eigentlich wähnen sich die Betriebsschließungsversicherer durch den bayerischen Kompromiss auf der sicheren Seite. Doch bei der Kanzlei Wirth hält man die meisten dieser Vergleiche für unwirksam. Kunden könnten weiterhin die volle Leistung verlangen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Betriebsschließungs-Versicherung · Coronavirus
 
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