2.6.2020 – Die Corona-Pandemie hatte vielerorts behördlich angeordnete Betriebsschließungen zur Folge. Die meisten Versicherer wollen, wenn überhaupt, auf freiweilliger Basis nur einen Teil der vereinbarten Leistung bezahlen. Doch das letzte Wort ist längst nicht gesprochen, wie ein Fall aus Bayern zeigt.
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