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Aufteilung von Betriebsrenten bei Scheidung verstößt nicht gegen das Grundgesetz

26.5.2020 – Die Karlsruher Richter verpflichten aber die Familiengerichte, Benachteiligung in konkreten Fällen zu vermeiden. Bei Betriebsrenten erhält die Frau ihren Anteil nicht automatisch vom Versorgungsträger des Exmannes - anders als bei anderen Renten.

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Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersversorgung · Bundesverfassungsgericht · Rente · Social Media · Unterstützungskasse
 
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