Vermögensverwaltungsverträge: So klappt die Vermittlung ohne 34f-Erlaubnis

21.2.2020 – Für die Vermittlung von Vermögensverwaltungsverträgen braucht es seit einiger Zeit keine 34f-Erlaubnis mehr. Doch es gibt auch riskante Grenzen zur erlaubnispflichtigen Anlageberatung. Moderne Technik hilft, diese zu umgehen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Gewerbeordnung · Schadenersatz · Technik · Versicherungsmakler · Zinsen
 
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