27.1.2020 – Geschiedene zahlen oft einen Teil ihrer Rente an den Ex-Partner. Mit der Scheidung werden alle während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften je zur Hälfte aufgeteilt. Sollte der oder die Ex allerdings versterben, haben Sie unter bestimmten Bedingungen wieder Anspruch auf Ihre volle Rente.
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