10.1.2020 – Der Freibetrag für Betriebsrentner (§ 226 Abs. 2 SGB V) wurde zum 1.1.2020 umgesetzt. Schon vor der Verkündigung im Bundesgesetzblatt am 30.12.2019 hat sich der GKV-Spitzenverband (RS 2019/734 vom 20.12.2019) zu den beitrags- und melderechtlichen Auswirkungen der Novellierung detalliert geäußert.
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