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Kfz-Versicherung: Wann ein defekter Keilriemen ein Unfallschaden ist

17.12.2019 – In der Kfz-Vollkaskoversicherung liegt die Beweislast für einen versicherten Unfallschaden immer beim Versicherungsnehmer. In einem vor dem Oberlandesgericht München verhandelten Fall ging es um einen Motorschaden, der durch einen sich ablösenden Keilriemen verursacht wurde.

 
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