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Klauseln in Lebensversicherungs-Verträgen erneut gekippt

18.10.2012 – Der BGH stärkt erneut die Rechte von Verbrauchern, die frühzeitig aus ihrer Lebensversicherung aussteigen. Verbraucherschützer fordern die Unternehmen auf, ihren ehemaligen Kunden ausstehende Beträge zu erstatten.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Lebensversicherung · Verbraucherschutz
 
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