BGH: Unfallversicherer muss nur Versicherungsnehmer informieren

15.10.2019 – Der BGH hat entschieden, dass der Unfallversicherer bei einer Versicherung für fremde Rechnung grundsätzlich nicht verpflichtet ist, die versicherte Person neben oder an Stelle des Versicherungsnehmers zu informieren.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Invalidität · Versicherungsvertragsgesetz
 
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