11.10.2019 – Mangelnde Beweise können teuer werden. Wenn ein LV-Unternehmen seine Verluste nicht belegt, kann es zur Rückzahlung der Prämien verpflichtet werden, wie ein Urteil des Landgerichts Ravensburg zeigt. Die Wertstandsmitteilungen des Unternehmens reichen als Beleg nicht aus.
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