WERBUNG

Fondsverlust nicht bewiesen: Dieser Lebensversicherer muss Prämien komplett zurückzahlen

11.10.2019 – Mangelnde Beweise können teuer werden. Wenn ein LV-Unternehmen seine Verluste nicht belegt, kann es zur Rückzahlung der Prämien verpflichtet werden, wie ein Urteil des Landgerichts Ravensburg zeigt. Die Wertstandsmitteilungen des Unternehmens reichen als Beleg nicht aus.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Lebensversicherung
 
WERBUNG
VersicherungsJournal Medienspiegel

Der VersicherungsJournal Medienspiegel verschafft Ihnen einen noch besseren Überblick über alle relevanten Informationen der Versicherungsbranche. Täglich werden für den Medienspiegel die wichtigsten Fachmedien nach interessanten Artikeln durchsucht.

WERBUNG
Spezialwissen gesucht?

Auf unserer Internetseite finden Sie auch Fachliteratur zu Themen der Versicherungswirtschaft.

Zum Beispiel:

Weitere Titel finden Sie hier.