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„Haftungsmanagement für Versicherungsmakler; Verhalten vor und bei einem Haftungsfall“

21.8.2019 – Während der Bundesgerichtshof in seinem Grundsatzurteil von 1985 den Versicherungsmakler noch recht allgemein als „treuhänderähnlichen Sachwalter“ ansah, statuiert das Gesetz gut 30 Jahr später eine ganze Reihe weiterer Pflichten, die der Versicherungsmakler konkret zu beachten hat.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Berufsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · IDD · Immobilie · Schadenersatz · Versicherungsmakler
 
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