14.8.2019 – Wer im Rahmen einer Vorsorgevollmacht eine Bevollmächtigung annimmt, ist sich oft nicht über die Haftung klar, die damit einhergeht. Zwei aktuelle Urteile verdeutlichen die Problematik. Ulrich Welzel, Inhaber der Brain!Active Unternehmerberatung, geht in seinem Gastbeitrag auf diese ein.
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