26.6.2019 – Ein aktuelles Revisions-Urteil des Bundesgerichtshofs zeigt: Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeits-Rente verjähren wie eh und je, Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch. Eine Gesetzreform von 2008 hatte das Oberlandesgericht Jena zuvor zu einem fehlerhaften Urteil geführt.
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