Mecklenburgische: Missachtet Maklervollmachten früherer Vertreter

19.6.2019 – Die Versicherungsgruppe weigert sich, Handlungen auf Basis von Maklervollmachten durchzuführen. Es sind spezielle Konstellationen, konkret wenn ein Versicherungsmakler früher Ausschließlichkeitsvertreter der Mecklenburgischen war.

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