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Berufsunfähigkeitsversicherung: Dachdeckergeselle kann auf Tätigkeit als Rettungsassistent verwiesen werden

21.5.2019 – Ein Berufsunfähigkeitsversicherer kann einen gelernten Dachdeckergesellen auf den Beruf des Rettungsassistenten verweisen, wenn er seine alte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Der Beruf sei auch dann mit der bisherigen Lebensstellung vergleichbar, wenn der Betroffene leichte Einbußen hat.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsunfähigkeit · Rente
 
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