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Negativzinsen in Riester-Sparplan: Gericht erklärt Sparkassen-Klausel für unzulässig

28.3.2019 – Negative Zinsen in einem Riester-Sparplan der Kreissparkasse Tübingen widersprechen nach Ansicht des Oberlandesgerichts Stuttgart dem Grundgedanken der Altersvorsorge.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Arbeitsunfähigkeit · Bundesgerichtshof · Rente · Riester · Verbraucherschutz · Zinsen
 
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