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Provisionrückzahlungsklage der DVAG zurückgewiesen

14.3.2019 – Die DVAG hatte auf Grund von Stornierungen ein erhebliches Minus in einer Provisionsabrechnung aufgeführt. Sie vertrat die Ansicht, dieses habe der ausgeschiedene Vermögensberater auszugleichen. Außerdem sei er verpflichtet gewesen, die Provisionsabrechnungen und Kontoauszüge zu prüfen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Darlehen · Provision · Vermögensberater · Versicherungsvertreter
 
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