28.2.2019 – Nach einem Suizid auf den Schienen bekommt ein Lokführer 70.000 Euro von der Haftpflichtversicherung des Toten. Der 42-Jährige einigte sich mit der Versicherung auf einen Vergleich, wie das Oberlandesgericht (OLG) München am Dienstag mitteilte.
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