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Freie Handelsvertreter können vors Arbeitsgericht ziehen

19.2.2019 – Unter gewissen Umständen ergibt sich für freie Handelsvertreter bei Streitigkeiten mit ihrer Gesellschaft die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts. Auch dort kann der Handelsvertreterausgleich verhandelt werden, betont Tim Banerjee, Rechtsanwalt bei Banerjee & Kollegen.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Arbeitsrecht · Provision · Versicherungsvertrieb
 
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