12.2.2019 – Versicherungsvermittler kooperieren gelegentlich mit Tippgebern bzw. betätigen sich neben der Vermittlung von Versicherungsverträgen selbst als Tippgeber. Wie ist die jeweilige Kontaktvermittlung umsatzsteuerlich zu werten? Wie ist es, wenn der Tippgeber kein Versicherungsvermittler ist?
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