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Pflicht zum Jahresendgespräch: Nicht nur eine juristische Frage

11.1.2019 – Es gibt keine Dauerbetreuungspflicht (Ausnahme Fondspolicen) für Versicherungsmakler und auch keine Pflicht für ein Jahresendgespräch. Das wird Versicherungsmakler und Finanzberater freuen, sollte aber nicht dazu verführen, die Kundenbetreuung aus dem Auge zu verlieren.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Altersvorsorge · Fondspolicen · Geschäftsbericht · Versicherungsmakler
 
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