10.1.2019 – Das Sondervergütungsverbot gilt laut VAG erst ab einer Grenze von 15 Euro pro Versicherungsverhältnis und Kalenderjahr. Es stellt sich die Frage, ob man diesen Schwellenwert dadurch unterlaufen kann, dass man ihn bei lang laufenden Versicherungsverträgen auf den Versicherungsbeitrag umlegt.
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