7.12.2018 – Kommt es zu Datenpannen, die den Schutz personenbezogener Daten verletzen, müssen diese spätestens 72 Stunden nach Bekanntwerden den zuständigen Datenschutzbehörden und u. U. auch den Betroffenen mitgeteilt werden. Doch ob und wie diese Meldepflichten greifen, ist in der Praxis häufig unklar.
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