16.11.2018 – Der Vertrieb von Versicherungen erfolgt im Wesentlichen durch zwei Vertriebskanäle – den Vertreter und den Makler. Beide sind Hilfspersonen im Außendienst und haben eine ähnliche Tätigkeit. Und doch könnten Auftraggeber und vertragliche Vereinbarungen nicht unterschiedlicher sein.
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