16.11.2018 – Gerade befindet sich die Novelle des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) im Gesetzgebungsverfahren. Denn bis zum 13.01.2019 muss die EbAV-II-Richtlinie der Europäischen Union umgesetzt sein. Diese sieht vor allem umfangreiche neue Informationspflichten in der bAV vor.
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