13.11.2018 – In der Privaten Krankenversicherung (PKV) können Alterungsrückstellungen übertragen werden. Doch das klappt nicht immer problemlos. Worauf bei Tarfiwechsel in der PKV und Übertragung der Alterungsrückstellungen zu achten ist, erklärt Fachanwalt Björn Thorben M. Jöhnke im Gastbeitrag.
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