Verstöße gegen DSGVO sind abmahnfähig

11.10.2018 – Ein aktuelles Urteil zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist auch für Versicherungsvermittler relevant - sofern sie eine eigene Webseite unterhalten. Demnach können Verstöße gegen die Datenschutzgrundverordnung einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellen, so das Landgericht Würzburg.

Schlagwörter zu diesem Artikel
Datenschutz · Schadenersatz · Schmerzensgeld · Verbraucherschutz · Versicherungsvermittler
 
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