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Brauchen Autohäuser keine Vermittlungserlaubnis?

1.10.2018 – Versicherungsvermittlung und -beratung ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe. Dazu braucht es in der Regel eine Gewerbeerlaubnis einer Industrie- und Handelskammer nach § 34d Absatz 1 oder 2 GewO. Aber es gibt Ausnahmen.

 
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