14.8.2018 – Immer mehr BU-Versicherer bieten Tarife mit einer AU-Klausel an. Dann kann der Versicherte schon bei einer länger anhaltenden Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) Leistungen aus seiner Berufsunfähigkeitsversicherung erhalten – ohne wirklich berufsunfähig zu sein.
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