Übermittlung von Bestandsdaten an Nachfolgebetreuer

7.8.2018 – Der GDV hat zusammen mit dem Düsseldorfer Kreis den so genannten “Code of Conduct“ entwickelt, in dem unter anderem die Übermittlung von Bestandsdaten beim Vermittlerwechsel geregelt ist. Dennoch kann die Übertragung heikel werden.

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Datenschutz · Versicherungsvermittler · Vertriebsrecht
 
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