4.9.2012 – Fast jeder vierte Vermittler muss den neuen Berufsregeln zufolge noch seine Sachkunde nachweisen, um Fonds oder sonstige Vermögensanlagen vertreiben zu dürfen. Nur rund 20 Prozent der Berater nach § 34c GewO profitieren von der Alte-Hasen-Regelung.
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