16.7.2018 – Laut einem Urteil des OLG Köln vom 15.08.2017 - 9 U 12/17 ist die Klausel über die Pflicht zur unverzüglichen Einreichung einer Stehlgutliste bei Polizei und Versicherer nicht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam.
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