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DSGVO: Anonym oder Pseudonym... wo ist der Unterschied?

16.6.2018 – Die anonyme Risikovorabanfrage (RiVo) gehört bei der Vermittlung von Personenversicherungen, insbesondere bei Berufsunfähigkeitsversicherungen, zum Handwerk. Doch wie wirkt sich die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dabei aus?

Schlagwörter zu diesem Artikel
Datenschutz · Maklervertrag · Versicherungsberater
 
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