6.6.2018 – Wie rigoros das Abgabeverbot nach wie vor geahndet wird, zeigen zwei Fälle vor der Wettbewerbszentrale. Demnach haben Versicherer Unterlassungserklärungen abgeben müssen, weil sie ihren Kunden Einkaufsgutscheine für ihre Unterschrift unter einen Versicherungs-Vertrag in Aussicht gestellt haben.
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