„Eine Dashcam ist kein Allheilmittel“

2.6.2018 – Der BGH hat entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen unter bestimmten Umständen als Beweismittel zulässig sind. Auch Versicherer werden wohl künftig auf solche Bilder zur Klärung eines Sachverhalts zurückgreifen, so Dr. Tibor Pataki, Leiter Kraftfahrtversicherung beim GDV.

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Altersvorsorge · Berufsunfähigkeit · Kfz-Versicherung · Social Media · Versicherungsbetrug
 
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