23.4.2018 – Unternehmen haben bis zum 25. Mai Zeit, die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen nach der europäischen Datenschutz-Grundverordnung umzusetzen. Dann gilt die Verordnung unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und löst die bisherigen nationalen Regelungen und EU-weiten Richtlinien ab.
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